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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der B2B-Plattform Trayed

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Stand: 03. August 2026

für die Nutzung der Plattform Trayed, betrieben von der Ascit UG (haftungsbeschränkt)

Hinweis: Für Nutzer des Concierge- und Handelsservices gelten zusätzlich die AGB für Concierge und Handelsservice .

1. Geltungsbereich, Vertragsparteien und Begriffsbestimmungen

1.1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der digitalen B2B-Plattform „Trayed" (nachfolgend: Plattform), die von der Ascit UG (haftungsbeschränkt), Agathastraße 27, 53894 Mechernich, vertreten durch den Geschäftsführer Colin Gentele (nachfolgend: Anbieter), betrieben wird.

1.2. Ausschließlich B2B-Anwendung Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Nutzer (nachfolgend: Nutzer oder in der Unterscheidung Verkäufer und Käufer) sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Die Nutzung durch Verbraucher ist ausgeschlossen.

1.3. Abweichende Bedingungen Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Nutzer finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

1.4. Begriffsbestimmungen

  • SaaS/Vermittlungs-Modell (Pure Marketplace): Die Plattform stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung. Der Kaufvertrag kommt direkt zwischen Verkäufer und Käufer zustande.
  • Concierge-Service (Auftragsmodell): Der Anbieter erbringt weitreichende Dienstleistungen (z.B. Listung, Vermarktung, Prozessabwicklung) im Zusammenhang mit dem Verkauf. Der Kaufvertrag kommt jedoch weiterhin direkt zwischen Verkäufer und Käufer zustande, wobei der Anbieter im Namen und auf Rechnung des Verkäufers agiert.
  • Plattform als Händler: Der Anbieter erwirbt die Produkte vom Verkäufer und verkauft sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Käufer. Der Anbieter wird damit zum direkten Vertragspartner des Käufers (und umgekehrt des Verkäufers).
  • Agent: Natürliche oder juristische Person, die im Auftrag eines oder mehrerer Verkäufer deren Unternehmensprofil(e) auf der Plattform verwaltet und als deren Vertreter agiert.
  • Kunden-Einladungscode/Einladungslink: Ein dem jeweiligen Verkäufer zugeordneter Code nebst zugehörigem Link, über den der Verkäufer eigene Kunden zur Registrierung auf der Plattform einladen kann (Ziffer 4.7). Nicht hierunter fallen Einladungen, mit denen ein Nutzer weitere Mitarbeiter zu seinem eigenen Unternehmensaccount hinzufügt.
  • Angeworbener Käufer: Ein Käufer, der einem Verkäufer nach Maßgabe von Ziffer 4.7 (2) zugeordnet ist.
  • Angebotsinhalte: Sämtliche vom Nutzer eingestellten Daten, Beschreibungen, Preise, Produktbilder und sonstigen Informationen.
  • Nutzerinhalte: Sämtliche von einem Nutzer auf der Plattform hochgeladenen, eingegebenen oder übermittelten Inhalte, einschließlich Angebotsinhalte, Produktbilder, Texte, Logos, Markenzeichen, Nachrichten und sonstige Materialien.

2. Registrierung, Freischaltung und Nutzerkonto

2.1. Erforderliche Registrierung Die Nutzung der Plattform setzt die Registrierung des Nutzers und die anschließende Freischaltung durch den Anbieter voraus.

2.2. Antragsstellung und Prüfung Der Nutzer hat im Registrierungsprozess alle erforderlichen Angaben (insbesondere Firmenname, Rechtsform, Vertretungsberechtigte, USt-ID, Kontaktdaten) wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.

2.3. Vetting-Prozess (KYC/Bonität) Im Rahmen der Registrierung führt der Anbieter eine Identitätsprüfung (Know Your Customer, KYC), eine Bonitätsprüfung sowie ein Erstgespräch durch. Das Erstgespräch ist nicht zwingend erforderlich, kann aber vom Anbieter für die Freischaltung verbindlich eingefordert werden, wenn dies zur Klärung von Umständen oder im Rahmen des Freischaltungsprozesses erforderlich ist.

2.4. Ablehnung und Freischaltung Es besteht kein Anspruch auf Registrierung oder Freischaltung. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Registrierungsanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder eine bereits erfolgte Freischaltung jederzeit zu widerrufen und den Zugang zu sperren, insbesondere bei Verstößen gegen diese AGB oder Nichterfüllung der Prüfungsvoraussetzungen.

2.5. Zugangsdaten Der Nutzer ist zur streng vertraulichen Behandlung seiner Zugangsdaten verpflichtet und haftet für jede Nutzung seines Accounts, es sei denn, er hat die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. Die Plattform bietet die Möglichkeit zur Aktivierung einer Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA). Den Nutzern wird die Aktivierung dieser zusätzlichen Sicherheitsmaßnahme ausdrücklich empfohlen.

2.6. Registrierung über einen Kunden-Einladungscode Registriert sich ein Nutzer unter Verwendung eines gültigen Kunden-Einladungscodes (Ziffer 4.7), so erfolgt die Registrierung stets in der Rolle als Käufer. Der Vetting-Prozess nach Ziffer 2.3 und die Regelungen der Ziffer 2.4 bleiben unberührt; aus der Einladung entsteht insbesondere kein Anspruch auf Registrierung oder Freischaltung. Die Zuordnung zum einladenden Verkäufer richtet sich ausschließlich nach Ziffer 4.7 (2).

3. Leistungsbeschreibung und Vertragsrollen

3.1. Allgemeines Leistungsziel Die Plattform dient als digitaler B2B-Marktplatz zur Anbahnung und Abwicklung von Handelsbeziehungen, primär im Lebensmittelbereich, zwischen gewerblichen Verkäufern und Käufern.

3.2. SaaS/Vermittlungs-Modell (Reine Plattformleistung)

  • Der Anbieter stellt lediglich die technische Infrastruktur zum Anbieten und Suchen von Waren zur Verfügung.
  • Der Vertragsschluss über die Waren erfolgt direkt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.
  • Der Anbieter schuldet keinen konkreten Vermittlungserfolg.

3.3. Concierge-Service (Auftragsmodell)

  • Der Anbieter erbringt hierbei eine Dienstleistung, indem er die Listung, Verwaltung, Preisgestaltung und/oder die Abwicklung von Bestellungen auf der Plattform für den Verkäufer übernimmt. Dies kann optional folgende Leistungen umfassen: Listung, Vermarktung, Kundenservice, Reklamationsmanagement, Logistik und Rechnungslegung im Auftrag des Verkäufers.
  • Der Anbieter handelt hierbei als Dienstleister im Auftrag des Verkäufers.
  • Vertragspartei des Kaufvertrages über die Ware bleibt ausschließlich der Verkäufer.
  • Die detaillierten Leistungen und Pflichten dieses Modells sind in separaten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Concierge-Service (Concierge-AGB) geregelt.

3.4. Plattform als Händler

  • Abweichend von Ziffer 3.2 und 3.3 handelt der Anbieter in diesem Modell im Rahmen des Kaufvertrages als Vertragspartner (als Käufer vom Verkäufer und als Verkäufer an den Käufer).
  • Es gelten die Concierge-AGB sowie die Regelungen über den Warenverkauf.

3.5. Produktbenachrichtigungen Käufer können auf der Plattform Preisalarme und Produktbenachrichtigungen konfigurieren. Die Benachrichtigungen können nach Kategorien, Verkäufern, Stichwörtern und Zeitfenstern gefiltert werden. Die Abmeldung (Opt-out) von Produktbenachrichtigungen ist jederzeit über die Plattform-Einstellungen möglich.

3.6. API-Zugang und Webhooks Die Plattform bietet als kostenpflichtige Zusatzfunktion (Add-on) einen API-Zugang sowie Webhook-Funktionalität an. Die jeweils gültigen Preise sind im Nutzerkontobereich der Plattform einsehbar. Der Nutzer ist verpflichtet, API-Tokens sicher aufzubewahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für fehlgeschlagene Webhook-Zustellungen, insbesondere wenn diese auf technische Störungen aufseiten des Empfängers zurückzuführen sind.

3.7. Bestellkorrektur Die Plattform ermöglicht die Korrektur von Bestellungen vor dem Versand. Bestellkorrekturen können von der jeweiligen Vertragspartei angefragt werden und bedürfen der Bestätigung durch die Gegenpartei. Erfolgt innerhalb der auf der Plattform angezeigten Frist keine Reaktion, gilt die Korrekturanfrage als abgelehnt.

4. Vertragsschluss, Tarife und Abrechnungsmodelle

4.1. Zustandekommen des Nutzungsvertrags Der Vertrag über die Nutzung der Plattform kommt durch die elektronische Bestätigung und Freischaltung des Accounts durch den Anbieter zustande.

4.2. Tarifmodelle Die Nutzung der Plattform ist in verschiedenen Tarifmodellen möglich (z.B. Free, Pro, Enterprise), die sich in den beinhalteten Leistungen (SaaS-Funktionen, Concierge-Leistungen) und der Gebührenstruktur unterscheiden. Die konkreten Preise und Leistungsumfänge der einzelnen Tarife ergeben sich aus der öffentlichen Preisübersicht.

  • Kostenloser Basisplan: Es fallen keine Grundgebühren an. Bei erfolgreichem Verkauf über die Plattform wird eine Provision fällig.
  • Bezahlmodelle (SaaS-Bereich): Monatsbasis, abgerechnet über den Zahlungsdienstleister Mollie.
  • Concierge-Service (Auftrags-/Händlermodell): Individuelle Abrechnung gemäß den Concierge-AGB.
  • Add-ons: Zusätzlich zu den Tarifplänen können kostenpflichtige Zusatzfunktionen (z.B. API-Zugang, Webhooks) gebucht werden. Die jeweils gültigen Preise sind im Nutzerkontobereich der Plattform einsehbar.

4.3. Provisionszahlung Die Höhe der Provision richtet sich nach dem jeweils gültigen Tarifplan des Verkäufers bzw. der individuellen Vereinbarung. Die Provisionsabrechnung erfolgt monatlich auf Basis der über die Plattform erfolgreich abgewickelten Verkäufe als Sammelrechnung an den Verkäufer. Die Provisionssätze betragen im Free-Plan 10 %, im Pro-Plan 8 %. Für Enterprise-Kunden sind die Sätze verhandelbar und gesondert festzuhalten. Für Bestellungen angeworbener Käufer gelten abweichend die reduzierten Provisionssätze nach Ziffer 4.7.

4.4. Zahlungsabwicklung im Modell "Plattform als Händler" Warenkäufe im Modell "Plattform als Händler" werden auf Rechnung des Anbieters abgewickelt. Der Anbieter stellt die Rechnung an den Käufer und erhält eine Gegenrechnung vom Verkäufer (Einkauf).

4.5. Credits-System Die Plattform bietet ein Prepaid-Guthaben-System (Credits) für die Nutzung einzelner Plattformfunktionen an. Credits können über den Zahlungsdienstleister Mollie erworben werden. Die jeweils gültigen Preise und Kauf-Limits sind im Nutzerkontobereich der Plattform einsehbar. Credits sind nicht erstattbar und nicht auf andere Nutzer übertragbar. Erworbene Credits verfallen 12 Monate nach Kauf. Credits sind zweckgebunden und können ausschließlich für die auf der Plattform ausgewiesenen Funktionen eingesetzt werden.

4.6. Versandkostenbestätigung Sofern für eine Bestellung Versandkosten anfallen, wird der Verkäufer über die anfallenden Versandkosten informiert. Der Verkäufer hat die Versandkosten innerhalb von 24 Stunden zu bestätigen oder abzulehnen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reaktion, gelten die Versandkosten als vom Verkäufer angenommen.

4.7. Einladungsprogramm und reduzierte Provisionssätze

(1) Einladung: Der Anbieter stellt Verkäufern im Nutzerkontobereich einen persönlichen Einladungslink nebst Kunden-Einladungscode zur Verfügung, mit dem der Verkäufer eigene Kunden zur Registrierung auf der Plattform einladen kann. Der Verkäufer hat bei der Verwendung des Einladungslinks die Vorgaben der Ziffer 5.7 sowie das geltende Wettbewerbs- und Datenschutzrecht einzuhalten. Versendet der Verkäufer Einladungen über die dafür vorgesehene Funktion der Plattform, ist er für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung der von ihm eingegebenen Empfängerdaten und für die Zulässigkeit der Kontaktaufnahme (insbesondere nach § 7 UWG) allein verantwortlich; er stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Der Anbieter ist berechtigt, die Anzahl der über die Plattform versendeten Einladungs-E-Mails je Zeitraum zu begrenzen. Der Verkäufer kann seinen Kunden-Einladungscode jederzeit neu erzeugen; der bisherige Code wird dadurch ungültig. Bereits entstandene Zuordnungen nach Ziffer 4.7 (2) bleiben hiervon unberührt.

(2) Zuordnung als angeworbener Käufer: Ein Käufer gilt als von einem Verkäufer angeworben, soweit zwischen beiden eine Zuordnung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen besteht. Je Verkäufer-Käufer-Beziehung besteht höchstens eine Zuordnung; ein Käufer kann jedoch mehreren Verkäufern zugeordnet sein. Eine Zuordnung kann auf zwei Wegen entstehen:

  • Zuordnung durch Einladung: Sie entsteht, wenn sich der Käufer erstmalig unter Verwendung des zu diesem Zeitpunkt gültigen Kunden-Einladungscodes eines Verkäufers auf der Plattform registriert und anschließend vom Anbieter freigeschaltet wird. Sie entsteht ausschließlich zugunsten des einladenden Verkäufers. Auf diesem Weg kann ein Käufer nur ein einziges Mal, nämlich anlässlich seiner Erstregistrierung, zugeordnet werden; ein bereits auf der Plattform registrierter Käufer kann über einen Kunden-Einladungscode nicht mehr zugeordnet werden.
  • Zuordnung auf Antrag: Sie setzt voraus, dass zwischen einem Verkäufer und einem bereits auf der Plattform registrierten Käufer schon vor dessen Registrierung eine Geschäftsbeziehung bestand. Der Verkäufer kann in diesem Fall beim Anbieter eine Zuordnung beantragen und hat die vorbestehende Geschäftsbeziehung auf Verlangen nachzuweisen. Der Anbieter entscheidet über den Antrag nach freiem Ermessen; ein Anspruch auf Zuordnung besteht nicht. Die Zuordnung wirkt ab dem vom Anbieter bestätigten Zeitpunkt und nicht auf bereits abgerechnete Bestellungen zurück.

Eine Zuordnung wirkt ausschließlich im Verhältnis zwischen dem zugeordneten Verkäufer und dem zugeordneten Käufer; sie wirkt weder zugunsten noch zulasten anderer Nutzer. Bestellungen desselben Käufers bei Verkäufern, denen er nicht zugeordnet ist, werden nach den Regelsätzen der Ziffer 4.3 abgerechnet. Dass ein Käufer bereits einem anderen Verkäufer zugeordnet ist, steht einer weiteren Zuordnung nicht entgegen.

(3) Reduzierte Provisionssätze: Für Bestellungen eines angeworbenen Käufers beim einladenden Verkäufer gilt anstelle des Regelsatzes nach Ziffer 4.3 ein reduzierter Provisionssatz nach Maßgabe des Tarifplans des Verkäufers. Derzeit gelten folgende Sätze:

  • Free-Plan: 8 %
  • Pro-Plan: 2 %
  • Enterprise-Plan: verhandelbar und gesondert festzuhalten

Die jeweils aktuell geltenden reduzierten Sätze sowie ein etwaiger nach Ziffer 4.7 (4) angekündigter Stichtag sind im Nutzerkontobereich der Plattform einsehbar.

(4) Bestandsschutz und Stichtagsregelung: Maßgeblich sind die reduzierten Sätze in der Fassung, die im Zeitpunkt der Entstehung der Zuordnung nach Ziffer 4.7 (2) galt. Ändert der Anbieter die Sätze nach Ziffer 4.7 (3), so gelten die geänderten Sätze ausschließlich für Zuordnungen, die ab dem in der Ankündigung genannten Stichtag neu entstehen. Für bereits zuvor entstandene Zuordnungen gelten die bei ihrer Entstehung maßgeblichen Sätze unbefristet und für die gesamte Dauer der Zuordnung fort; eine Änderung dieser Sätze zulasten des Verkäufers ist ausgeschlossen. Der Anbieter wird eine Änderung der Sätze mindestens einen Monat vor dem Stichtag per E-Mail an die im Nutzerkonto hinterlegte Adresse sowie im Nutzerkontobereich der Plattform bekannt geben. Ziffer 16 bleibt unberührt; eine Änderung dieser AGB nach Ziffer 16 darf die für bereits entstandene Zuordnungen maßgeblichen Sätze jedoch nicht zulasten des Verkäufers ändern.

(5) Tarifplan des Verkäufers: Soweit nicht nach Ziffer 4.7 (6) ein abweichender Satz vereinbart ist, richtet sich der konkrete Satz innerhalb der nach Ziffer 4.7 (4) maßgeblichen Fassung nach dem Tarifplan, den der Verkäufer im Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung unterhält. Der reduzierte Satz des Pro- bzw. Enterprise-Plans setzt voraus, dass der Verkäufer den jeweiligen Tarifplan unterhält. Wechselt der Verkäufer den Tarifplan, gilt ab dem Wirksamwerden des Wechsels der reduzierte Satz des neuen Tarifplans innerhalb derselben Fassung; eine Rückstufung in einen niedrigeren Tarifplan kann daher zu einem höheren reduzierten Satz führen.

(6) Abweichende Sätze: Der Anbieter kann mit dem Verkäufer einen von Ziffer 4.7 (3) abweichenden, auch niedrigeren Satz bis einschließlich 0 % vereinbaren, und zwar wahlweise für einzelne angeworbene Käufer oder einheitlich für sämtliche von diesem Verkäufer angeworbenen Käufer. Ein solcher Satz geht dem Tarifplan nach Ziffer 4.7 (5) vor, gilt fort, bis die Parteien etwas anderes vereinbaren, und wird von Änderungen nach Ziffer 4.7 (4) nicht berührt. Er ändert sich insbesondere nicht durch einen Wechsel des Tarifplans. Sind sowohl ein einheitlicher Satz als auch ein Satz für einen einzelnen angeworbenen Käufer vereinbart, geht der für den einzelnen Käufer vereinbarte Satz vor. Wird der Verkäufer von einem Agenten oder einem verwaltenden Unternehmen betreut, sind für die Bestimmung des reduzierten Satzes der Tarifplan dieses Unternehmens sowie ein mit diesem vereinbarter abweichender Satz maßgeblich.

(7) Umfang der Reduzierung: Die Reduzierung gilt je Zuordnung für Bestellungen bis zu einem Nettobestellwert von insgesamt 1.000.000 EUR je Kalenderjahr. Für darüber hinausgehende Bestellungen aus derselben Zuordnung innerhalb desselben Kalenderjahres ist der Anbieter berechtigt, den Regelsatz nach Ziffer 4.3 anzuwenden. Der Anbieter wird den Verkäufer vor der erstmaligen Anwendung dieser Regelung in Textform informieren; die Umstellung erfolgt frühestens mit Wirkung zum auf die Information folgenden Kalendermonat und wirkt nicht auf bereits eingegangene Bestellungen zurück.

(8) Dauer: Die Reduzierung ist zeitlich nicht befristet. Sie besteht, solange die Zuordnung nach Ziffer 4.7 (2) besteht, und endet mit Beendigung des Nutzungsvertrags des Verkäufers oder des angeworbenen Käufers. Eine beendete Zuordnung lebt durch eine erneute Registrierung nicht wieder auf.

(9) Missbrauch: Untersagt sind insbesondere:

  • die Registrierung des Verkäufers selbst, eines mit ihm verbundenen Unternehmens im Sinne der §§ 15 ff. AktG oder eines sonstigen von ihm beherrschten Rechtsträgers unter seinem eigenen Kunden-Einladungscode;
  • die Registrierung bereits auf der Plattform registrierter Käufer über zusätzliche Accounts (Mehrfachregistrierung) zum Zweck der Erlangung des reduzierten Satzes;
  • die Aufspaltung von Bestellungen, Scheingeschäfte oder sonstige Gestaltungen, deren überwiegender Zweck die Erlangung oder Ausweitung des reduzierten Satzes ist;
  • die entgeltliche Weitergabe des Kunden-Einladungscodes an Dritte;
  • unrichtige Angaben oder Nachweise zur Erlangung einer Zuordnung auf Antrag nach Ziffer 4.7 (2).

Bei einem Verstoß ist der Anbieter berechtigt, die betroffene Zuordnung aufzuheben und die betroffenen Bestellungen rückwirkend zum Regelsatz nach Ziffer 4.3 abzurechnen. Die rückwirkende Abrechnung ist auf Bestellungen aus den letzten zwölf Monaten vor Feststellung des Verstoßes beschränkt. Weitergehende Rechte des Anbieters, insbesondere nach Ziffer 10.3 sowie gesetzliche Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.

(10) Ausweis in der Abrechnung: Die Sammelrechnung nach Ziffer 4.3 weist für Bestellungen angeworbener Käufer neben dem tatsächlich berechneten reduzierten Satz auch den Regelsatz nach Ziffer 4.3 aus.

(11) Kein Anspruch auf Teilnahme: Ein Anspruch auf Teilnahme am Einladungsprogramm oder auf Bereitstellung eines Kunden-Einladungscodes besteht nicht. Der Anbieter ist berechtigt, das Einladungsprogramm mit Wirkung für die Zukunft einzustellen; bereits entstandene Zuordnungen bleiben in diesem Fall nach Maßgabe der Ziffer 4.7 (4) und (8) bestehen.

5. Nutzungspflichten, Inhalte und verbotene Handlungen

5.1. Pflichten des Nutzers Nutzer sind verpflichtet, alle für die Geschäftsabwicklung relevanten Angaben (insbesondere Produktdaten, Preise, Beschreibungen, Verfügbarkeiten) wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell anzugeben.

5.2. Verantwortung für Inhalte (Vermittlungs- und Auftragsmodell) In den Modellen nach Ziffer 3.2 und 3.3 ist ausschließlich der jeweilige Verkäufer für seine Angebotsinhalte verantwortlich und hat sicherzustellen, dass diese frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Lebensmittelrecht, Kennzeichnungspflichten, Wettbewerbsrecht) verstoßen.

5.3. Produktkonformität und -sicherheit Verkäufer verpflichten sich, die jeweils geltenden nationalen und internationalen Vorschriften zur Produktkonformität, -sicherheit, -kennzeichnung und -dokumentation (insbesondere HACCP, LMIV) strikt einzuhalten.

5.4. Prüfungs- und Sperrungsrecht Der Anbieter behält sich das Recht vor, Angebotsinhalte, die gegen geltendes Recht oder diese AGB verstoßen, ohne vorherige Ankündigung zu prüfen, zu sperren oder dauerhaft zu entfernen.

5.5. AGB des Verkäufers und Pflicht zur Bereitstellung Im SaaS/Vermittlungs-Modell (3.2) und im Concierge-Service (Auftragsmodell) (3.3) ist der Verkäufer verpflichtet, seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Regelung der Kaufbeziehung zwischen ihm und dem Käufer in aktueller Form über die Plattform bereitzustellen. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Anbieter auf Nachfrage die AGB vorab zur Prüfung vorzulegen. Diese AGB des Verkäufers dürfen den Plattform-AGB in keiner Weise widersprechen und müssen mindestens folgende Punkte regeln:

  • Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG): Das UN-Kaufrecht muss ausgeschlossen werden.
  • Gewährleistung: Die Gewährleistungsfrist für Mängel muss mindestens 12 Monate ab Gefahrübergang betragen. Für leicht verderbliche Waren muss in den AGB des Verkäufers jedoch klargestellt werden, dass Ansprüche des Käufers bei Verderb der Ware spätestens mit Ablauf des vom Verkäufer gesetzten Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums erlöschen.
  • Mängeluntersuchung: Die Klauseln zur kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers nach § 377 HGB müssen enthalten sein. Dabei ist die Pflicht zur unverzüglichen Rüge bei leicht verderblicher Ware besonders zu betonen.
  • Gerichtsstand: Es muss ein klar definierter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit dem Käufer festgelegt werden.
  • Lieferfristen: Es muss eine klare Regelung zur Beginn und Laufzeit von Lieferfristen enthalten sein.

Der Anbieter ist berechtigt, die Bereitstellung von AGB zu untersagen oder bereits eingestellte AGB zu entfernen, wenn sie gegen diese Plattform-AGB oder geltendes Recht verstoßen. Jede Änderung oder jeder Upload der Verkäufer-AGB (z.B. durch den Anbieter im Rahmen des Concierge-Service) wird dem Verkäufer per E-Mail mitgeteilt. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Anbieter bei nicht gewollten oder fehlerhaften Änderungen unverzüglich zu widersprechen.

5.6. Pflichten bei Produktrückruf und Warenwarnung

(1) Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass die von ihm über die Plattform vertriebenen Lebensmittel den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen und sicher sind.

(2) Stellt der Verkäufer fest oder hat er Grund zu der Annahme, dass ein von ihm über die Plattform verkauftes Produkt ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen könnte, ist er verpflichtet,

  • den Anbieter (Plattformbetreiber) sowie die zuständigen Behörden unverzüglich zu informieren,
  • alle notwendigen Korrekturmaßnahmen (wie die Rücknahme oder den Rückruf der Ware) unverzüglich einzuleiten und durchzuführen und
  • die Käufer wirksam über die Plattform oder durch andere geeignete Kommunikationswege über den Rückruf und das Gesundheitsrisiko zu informieren.

(3) Der Verkäufer ist ferner verpflichtet, mit dem Anbieter umfassend bei der Durchführung des Rückrufs zu kooperieren und alle für die Rückverfolgbarkeit und die Information der Käufer notwendigen Daten (z.B. betroffene Chargen, Käuferlisten) im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen zur Verfügung zu stellen.

5.7. Verbotene Handlungen Den Nutzern ist es untersagt:

(a) die Plattform oder Teile davon mit automatisierten Mitteln (Bots, Scraper, Crawler, Spider) auszulesen, zu kopieren oder zu extrahieren, es sei denn, dies erfolgt über die dafür vorgesehene API (Ziffer 3.6);

(b) die Plattform oder ihre Infrastruktur zu überlasten, zu beeinträchtigen oder technische Schutzmechanismen zu umgehen, zu deaktivieren oder in sonstiger Weise zu manipulieren (einschließlich Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung der Software);

(c) die Plattform für unerbetene Werbung, Spam oder die Verbreitung von Schadsoftware zu nutzen;

(d) sich als eine andere Person oder ein anderes Unternehmen auszugeben oder eine falsche Zugehörigkeit zu einer Person oder einem Unternehmen vorzutäuschen;

(e) Inhalte einzustellen, die verleumderisch, beleidigend, bedrohend, diskriminierend, irreführend oder rechtswidrig sind;

(f) die Plattform für Zwecke zu nutzen, die gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere gegen das Lebensmittelrecht, das Wettbewerbsrecht, das Datenschutzrecht oder Sanktionsvorschriften;

(g) die Kommunikationsfunktionen der Plattform (Nachrichten, Reklamationssystem) für Zwecke zu verwenden, die nicht unmittelbar mit der Geschäftsabwicklung auf der Plattform zusammenhängen.

Ein Verstoß gegen die Regelungen dieser Ziffer berechtigt den Anbieter zur sofortigen Sperrung des Accounts und zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrags.

6. Nutzungslizenz für Inhalte

6.1. Einräumung der Nutzungslizenz Der Nutzer räumt dem Anbieter mit dem Hochladen oder Einstellen von Nutzerinhalten auf der Plattform ein nicht-ausschließliches, weltweites, unterlizenzierbares, übertragbares und für die Dauer des Nutzungsvertrags sowie darüber hinaus bis zur vollständigen Entfernung der Inhalte geltendes Nutzungsrecht ein, diese Nutzerinhalte im Rahmen des Betriebs und der Vermarktung der Plattform zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, öffentlich zugänglich zu machen, in Benachrichtigungen einzubinden und in sonstige Plattformfunktionen (z.B. Katalog, Suchfunktion, Produktalarme, E-Mail-Benachrichtigungen, API-Schnittstellen) zu integrieren.

6.2. Verantwortlichkeit Der Nutzer versichert und gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm eingestellten Nutzerinhalten verfügt und dass die Nutzerinhalte keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrechte) verletzen. Der Nutzer stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung dieser Gewährleistung entstehen.

6.3. Löschung Der Anbieter wird Nutzerinhalte nach Beendigung des Nutzungsvertrags und Ablauf etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen löschen, soweit keine berechtigten Gründe für eine weitere Speicherung bestehen. In laufenden Transaktionen oder Reklamationsverfahren eingebundene Inhalte können bis zum Abschluss des jeweiligen Vorgangs gespeichert bleiben.

7. Reklamation und Streitbeilegung

7.1. Reklamationsverfahren Die Plattform stellt ein integriertes Reklamationssystem zur Verfügung, über das Käufer bei abgeschlossenen Bestellungen eine Reklamation eröffnen können. Reklamationsgründe umfassen insbesondere: Lieferung mangelhafter, beschädigter, nicht konformer oder fehlender Ware, Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums bei Ankunft, sowie Abweichungen von der vereinbarten Menge oder Qualität.

7.2. Meldepflicht und Fristen

(1) Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel der Ware (insbesondere Transportschäden, Mengenabweichungen, fehlerhafte Produkte) unverzüglich nach Erhalt der Lieferung über das Reklamationssystem der Plattform zu melden, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Wareneingang. Bei leicht verderblichen Waren verkürzt sich diese Frist auf 24 Stunden nach Wareneingang.

(2) Verdeckte Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Wareneingang, zu melden.

(3) Die Meldung über das Reklamationssystem der Plattform genügt zur Wahrung der Rügepflicht nach § 377 HGB gegenüber dem Verkäufer.

7.3. Klärung zwischen Käufer und Verkäufer Reklamationen sind zunächst zwischen Käufer und Verkäufer über das Reklamationssystem der Plattform zu klären. Beide Parteien sind verpflichtet, an der Klärung in angemessener Zeit und in kooperativer Weise mitzuwirken. Die Kommunikation im Reklamationsverfahren hat ausschließlich über das dafür vorgesehene System der Plattform zu erfolgen.

7.4. Eskalation an die Plattform Gelingt eine Einigung zwischen Käufer und Verkäufer nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Eröffnung der Reklamation, kann jede Partei den Vorgang an den Anbieter eskalieren. Der Anbieter tritt in diesem Fall als Schlichter auf und unterbreitet den Parteien einen Lösungsvorschlag. Dieser Lösungsvorschlag ist für die Parteien nicht bindend; er dient als Grundlage für eine einvernehmliche Beilegung.

7.5. Mitwirkungspflicht Beide Parteien sind verpflichtet, im Reklamations- und Schlichtungsverfahren alle zur Aufklärung des Sachverhalts notwendigen Informationen und Nachweise (insbesondere Fotos, Lieferscheine, Temperaturprotokolle) vollständig und wahrheitsgemäß über die Plattform zur Verfügung zu stellen.

7.6. Keine Verpflichtung zur Schlichtung Der Anbieter ist nicht verpflichtet, in jedem Fall als Schlichter tätig zu werden, und kann die Schlichtung insbesondere dann ablehnen, wenn der Sachverhalt eine gerichtliche Klärung erfordert oder wenn der Anbieter selbst Vertragspartei ist (Ziffer 3.4). Das Recht der Parteien, ihre Ansprüche auf dem ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen, bleibt in jedem Fall unberührt.

8. Gewährleistung und Haftung des Anbieters

8.1. Plattformverfügbarkeit und Gewährleistungsausschluss

(1) Der Anbieter stellt die Plattform nach Maßgabe der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Verfügung. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Vollständigkeit der Plattform und der darüber bereitgestellten Funktionen.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform jederzeit ganz oder teilweise vorübergehend einzuschränken oder auszusetzen, insbesondere zu Zwecken der Wartung, Aktualisierung, Fehlerbehebung oder aus Sicherheitsgründen. Der Anbieter wird geplante Wartungsfenster nach Möglichkeit vorab ankündigen. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit oder ein bestimmtes Service Level besteht nicht, sofern nicht individuell vereinbart.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, die durch technische Störungen, Ausfälle oder Wartungsarbeiten entstehen. Der Nutzer ist für die Sicherung seiner eigenen Daten selbst verantwortlich.

8.2. Haftung für Plattformleistung Der Anbieter haftet für Schäden aus der Nutzung der Plattform (Dienstleistungen nach Ziffer 3.2 und 3.3) – mit Ausnahme der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.3. Haftungsobergrenze Unbeschadet der Regelungen in Ziffer 8.2 ist die Gesamthaftung des Anbieters gegenüber einem einzelnen Nutzer für sämtliche Ansprüche aus einem Vertragsjahr – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf den Betrag beschränkt, den der betreffende Nutzer in den 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis an Gebühren (SaaS-Gebühren und Provisionen) an den Anbieter gezahlt hat, mindestens jedoch 500 EUR. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.4. Ausschluss der Haftung für Kaufverträge (Vermittlungs- und Auftragsmodell) Der Anbieter ist keine Vertragspartei der Kaufverträge, die zwischen Verkäufern und Käufern im SaaS/Vermittlungs-Modell (Ziffer 3.2) und im Concierge-Service (Auftragsmodell) (Ziffer 3.3) geschlossen werden.

  • Der Anbieter haftet insbesondere nicht für die Richtigkeit der Angaben der Nutzer, die Lieferfähigkeit, die Produktqualität, mangelhafte Ware, Zahlungsausfälle oder sonstige Pflichtverletzungen aus den Kaufverträgen.
  • Mängelansprüche und Gewährleistungsrechte sind ausschließlich zwischen Verkäufer und Käufer geltend zu machen.

8.5. Haftung im Modell "Plattform als Händler" Im Modell "Plattform als Händler" (Ziffer 3.4) ist der Anbieter Vertragspartei des Kaufvertrags. Für Gewährleistungs- und Haftungsansprüche aus diesem Kaufvertrag (Produktqualität, Lieferung, Mangelhaftigkeit) gelten die Concierge-AGB sowie die gesetzlichen Regelungen des B2B-Kaufrechts.

8.6. Freistellung durch Nutzer Der Nutzer stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten dieses Nutzers beruhen, insbesondere wegen rechtswidriger Angebotsinhalte, der Verletzung von Schutzrechten Dritter, der Verletzung lebensmittelrechtlicher Vorschriften oder Verstößen gegen die in Ziffer 5.7 genannten Verbote. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung des Anbieters.

9. Zahlungsbedingungen, Verzug und Sperrung

9.1. Fälligkeit und Zahlungsweise Monatliche Gebühren (SaaS) sind im Voraus fällig und erfolgen über den Zahlungsdienstleister Mollie. Provisionsgebühren (Ziffer 4.3) sind nach Rechnungsstellung fällig.

9.2. Zahlungsverzug und Sperrung Gerät ein Nutzer in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung a) Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen, und/oder b) den Zugang des Nutzers zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.

9.3. Testphase (Trial) Bestimmte Tarifpläne können eine kostenlose Testphase beinhalten. Die Dauer der Testphase ergibt sich aus der öffentlichen Preisübersicht. Nach Ablauf der Testphase wird das Abonnement automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt, sofern ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt ist. Andernfalls erfolgt eine Rückstufung auf den kostenlosen Basisplan.

9.4. Automatische Wiederholungsversuche und Nachfrist (Grace Period) Bei fehlgeschlagener Zahlung erfolgen automatische Wiederholungsversuche durch den Zahlungsdienstleister. Nach Ablauf einer Nachfrist (Grace Period) wird der Zugang zu den kostenpflichtigen Funktionen eingeschränkt oder der Nutzer auf den kostenlosen Basisplan zurückgestuft. Die Dauer der Nachfrist und die Anzahl der Wiederholungsversuche richten sich nach den jeweils geltenden Plattformeinstellungen.

10. Vertragslaufzeit und Kündigung

10.1. Vertragslaufzeit Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

10.2. Ordentliche Kündigung (Standard-Abos) Alle Standard-Abos (Basisplan, SaaS-Bezahlmodelle) sind zum Monatsende jederzeit kündbar. Die Kündigung der Modelle nach Ziffer 3.3 und 3.4 richtet sich nach den Concierge-AGB.

10.3. Außerordentliche Kündigung Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere bei einem schwerwiegenden oder wiederholten Verstoß gegen Ziffer 5 (Nutzungspflichten) oder Ziffer 11 (Plattformumgehungsverbot) vor.

10.4. Kündigungsform Die Kündigung hat schriftlich (z.B. per E-Mail) oder über die dafür vorgesehene Funktion in der Plattform zu erfolgen.

10.5. Account-Löschung Der Nutzer kann die Löschung seines Accounts über die Plattform-Einstellungen beantragen. Die Löschung erfolgt nach einer angemessenen Karenzzeit. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insbesondere handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen) bleiben von der Löschung unberührt. Offene Forderungen des Anbieters gegenüber dem Nutzer müssen vor der endgültigen Löschung beglichen werden.

11. Plattformumgehungsverbot (Anti-Circumvention)

11.1. Grundsatz Nutzer sind verpflichtet, alle über die Plattform angebahnten oder vermittelten Geschäftsbeziehungen über die Plattform abzuwickeln und die Nutzung der Plattform nicht zu umgehen.

11.2. Verbotene Umgehung Es ist untersagt, während der Laufzeit des Nutzungsvertrags sowie für einen Zeitraum von 6 Monaten nach dessen Beendigung, direkte Geschäftsbeziehungen über Waren, die über die Plattform vermittelt wurden, mit über die Plattform vermittelten Partnern ohne Einbeziehung des Anbieters einzugehen. Eine Vermittlung liegt insbesondere vor, wenn zuvor bereits mindestens ein Kauf über die Plattform zwischen diesen Parteien stattfand.

11.3. Rechtsfolgen bei Verstoß

a) Sperrung: Bei einem Verstoß gegen das Plattformumgehungsverbot behält sich der Anbieter die sofortige außerordentliche Kündigung des Nutzungsvertrages und die dauerhafte Sperrung des Accounts vor.

b) Vertragsstrafe/Schadensersatz: Im Falle eines nachweislichen Verstoßes durch den Verkäufer oder Käufer behält sich der Anbieter die Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € pro Verstoß sowie weitergehenden Schadensersatzansprüchen vor. Die Vertragsstrafe ist im B2B-Verkehr der Höhe nach angemessen.

11.4. Ausnahme für angeworbene Käufer Angeworbene Käufer im Sinne der Ziffer 4.7 (2) gelten im Verhältnis zu dem Verkäufer, dem sie zugeordnet sind, nicht als über die Plattform vermittelt. Ziffer 11.2 findet auf die Geschäftsbeziehung zwischen diesen beiden Parteien keine Anwendung. Ziffer 11.1 bleibt für Geschäfte unberührt, die tatsächlich über die Plattform angebahnt oder abgewickelt werden. Ist ein Käufer mehreren Verkäufern zugeordnet, gilt dies für jede dieser Beziehungen gesondert. Im Verhältnis des Käufers zu Verkäufern, denen er nicht zugeordnet ist, sowie im Verhältnis des Verkäufers zu Käufern, die ihm nicht zugeordnet sind, gilt diese Ziffer 11 uneingeschränkt.

12. Umsatzsteuer und steuerliche Pflichten

12.1. Preisangaben Alle auf der Plattform angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

12.2. Steuerliche Verantwortlichkeit der Nutzer Jeder Nutzer ist für die Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit den über die Plattform abgeschlossenen Geschäften selbst verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die korrekte Erhebung, Ausweisung und Abführung der Umsatzsteuer sowie die Erstellung ordnungsgemäßer Rechnungen nach den für den jeweiligen Nutzer geltenden nationalen und internationalen Vorschriften.

12.3. USt-Identifikationsnummer Der Verkäufer ist verpflichtet, eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) auf der Plattform zu hinterlegen und diese aktuell zu halten. Der Anbieter ist berechtigt, die Gültigkeit der USt-ID über das MIAS/VIES-System zu überprüfen. Ist die hinterlegte USt-ID ungültig oder abgelaufen, kann der Anbieter die Verkaufsberechtigung auf der Plattform bis zur Klärung aussetzen.

12.4. Innergemeinschaftliche Lieferungen Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen innerhalb der EU ist der Verkäufer für die korrekte steuerliche Behandlung (insbesondere die Anwendung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1b UStG i.V.m. § 6a UStG bzw. der jeweiligen nationalen Umsetzung) allein verantwortlich. Der Verkäufer hat die dafür erforderlichen Nachweise (insbesondere Gelangensbestätigung oder Versendungsbelege) selbst zu erbringen und aufzubewahren.

12.5. Marktplatz-Haftung nach § 25e UStG Der Anbieter weist darauf hin, dass er als Betreiber eines elektronischen Marktplatzes im Sinne des § 25e UStG unter bestimmten Voraussetzungen für die nicht entrichtete Umsatzsteuer der auf der Plattform tätigen Verkäufer haften kann. Der Verkäufer ist daher verpflichtet, dem Anbieter auf Verlangen die nach § 22f UStG erforderlichen Bescheinigungen (insbesondere die Bescheinigung nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG des zuständigen Finanzamts) fristgerecht vorzulegen. Kommt der Verkäufer dieser Pflicht nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, den Verkäufer bis zur Vorlage der Bescheinigung von der Plattform auszuschließen.

12.6. Keine steuerliche Beratung Die Regelungen dieser Ziffer ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Der Anbieter empfiehlt jedem Nutzer, sich hinsichtlich der steuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform von einem qualifizierten Steuerberater beraten zu lassen.

13. Grenzüberschreitender Handel

13.1. Lebensmittelrechtliche Anforderungen Beim grenzüberschreitenden Handel über die Plattform ist der Verkäufer dafür verantwortlich, dass die angebotenen Waren allen lebensmittelrechtlichen Anforderungen des Bestimmungslandes entsprechen. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften (einschließlich Sprache der Etikettierung), Zusatzstoff- und Allergenregelungen, Rückstandshöchstmengen sowie veterinär- und phytosanitärer Vorschriften.

13.2. Zoll- und Einfuhrvorschriften Der Verkäufer und der Käufer sind jeweils für die Einhaltung aller anwendbaren Zoll-, Einfuhr- und Ausfuhrvorschriften (einschließlich Zollanmeldungen, Ursprungszeugnissen und Einfuhrgenehmigungen) selbst verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen, Kosten oder Beschlagnahmen, die durch zoll- oder einfuhrrechtliche Maßnahmen entstehen.

13.3. Sanktionen und Handelsverbote Es ist untersagt, die Plattform für Transaktionen zu nutzen, die gegen geltende Sanktions- und Embargovorschriften der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland oder anderer anwendbarer Rechtsordnungen verstoßen. Nutzer sind verpflichtet sicherzustellen, dass weder sie selbst noch ihre Handelspartner auf einer Sanktionsliste geführt werden. Der Anbieter behält sich vor, Transaktionen zu blockieren und Accounts zu sperren, wenn Anhaltspunkte für Sanktionsverstöße vorliegen.

13.4. Haftung des Anbieters Der Anbieter haftet nicht für die Nichteinhaltung der in dieser Ziffer genannten Vorschriften durch die Nutzer. Die Verantwortung für die rechtskonforme Abwicklung des grenzüberschreitenden Handels liegt ausschließlich bei den am Kaufvertrag beteiligten Parteien.

14. Geistiges Eigentum und Meldeverfahren bei Rechtsverletzungen

14.1. Geistiges Eigentum des Anbieters Die Plattform, einschließlich ihrer Software, ihres Designs, ihrer Texte, Grafiken, Logos und sonstigen Inhalte (soweit es sich nicht um Nutzerinhalte handelt), ist urheberrechtlich und durch sonstige Schutzrechte geschützt. Die Nutzung der Plattform begründet kein über das Nutzungsrecht hinausgehendes Recht des Nutzers an der Plattform oder ihren Inhalten.

14.2. Meldeverfahren bei Rechtsverletzungen (Notice and Take Down) Rechteinhaber, die der Auffassung sind, dass Nutzerinhalte auf der Plattform ihre Urheber-, Marken-, Patent- oder sonstigen Schutzrechte verletzen, können dies dem Anbieter schriftlich über die auf der Plattform angegebenen Kontaktdaten anzeigen. Die Meldung muss folgende Angaben enthalten:

(a) eine Beschreibung des verletzten Schutzrechts und einen Nachweis der Rechtsinhaberschaft;

(b) eine eindeutige Identifikation des beanstandeten Inhalts auf der Plattform (z.B. URL oder Produktnummer);

(c) eine Erklärung, dass die Nutzung des beanstandeten Inhalts nach Kenntnis des Rechteinhabers nicht durch den Rechteinhaber, seinen Vertreter oder das Gesetz autorisiert ist;

(d) Kontaktdaten des Rechteinhabers oder seines Vertreters.

14.3. Verfahren nach Meldung Nach Eingang einer den Anforderungen gemäß Ziffer 14.2 genügenden Meldung wird der Anbieter den beanstandeten Inhalt unverzüglich prüfen und bei begründetem Verdacht auf eine Rechtsverletzung vorläufig sperren. Der betroffene Nutzer wird über die Sperrung und die Gründe informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 10 Werktagen. Auf Basis der Stellungnahme oder bei deren Ausbleiben entscheidet der Anbieter über die endgültige Entfernung oder Freigabe des Inhalts.

14.4. Wiederholte Verstöße Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen Schutzrechte Dritter ist der Anbieter berechtigt, den Account des betreffenden Nutzers dauerhaft zu sperren.

15. Höhere Gewalt (Force Majeure)

15.1. Keine Vertragspartei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen (Höhere Gewalt). Höhere Gewalt umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich: Naturkatastrophen, Epidemien oder Pandemien, Krieg, Terror, Aufruhr, Streik, behördliche Anordnungen, Gesetzesänderungen, Stromausfälle, Ausfall von Telekommunikationsnetzen, DDoS-Angriffe, Cyberangriffe sowie Ausfälle wesentlicher Drittdienstleister (einschließlich Hosting-, Cloud- und Zahlungsdienstleister).

15.2. Die betroffene Partei hat die andere Partei über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses unverzüglich zu informieren und alle zumutbaren Anstrengungen zur Beseitigung oder Minderung der Auswirkungen zu unternehmen.

15.3. Dauert ein Fall höherer Gewalt länger als 30 aufeinanderfolgende Kalendertage an, ist jede Partei berechtigt, den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Bereits gezahlte Gebühren für den Zeitraum der Nichtverfügbarkeit werden anteilig erstattet.

16. Änderung dieser AGB

16.1. Änderungsrecht Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Nutzer zumutbar ist. Änderungen können insbesondere erforderlich werden bei Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Änderungen des Leistungsumfangs der Plattform oder zur Schließung von Regelungslücken.

16.2. Ankündigung und Zustimmung Der Anbieter wird den Nutzer über wesentliche Änderungen der AGB nach Möglichkeit vorab per E-Mail an die im Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse informieren. Die geänderten AGB werden dem Nutzer beim nächsten Login zur aktiven Bestätigung vorgelegt. Der Nutzer kann die Plattform erst nach Bestätigung der geänderten AGB weiter nutzen. Stimmt der Nutzer den geänderten AGB nicht zu, steht ihm das Recht zur Kündigung des Nutzungsvertrags zu.

17. Datenschutz und Kommunikation

17.1. Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der gesonderten Datenschutzerklärung des Anbieters. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Verarbeitung von Daten seinerseits alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

17.2. Kommunikation Die Standard-Kommunikation mit dem Support erfolgt über das interne Ticketsystem. Für Enterprise-Kunden in den Modellen nach Ziffer 3.3 und 3.4 gelten zusätzliche, individuell vereinbarte Kommunikationswege.

18. Schlussbestimmungen

18.1. Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

18.2. Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz der Ascit UG (Mechernich), sofern der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

18.3. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

18.4. Schriftformklausel Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.