Trayed
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der B2B-Plattform Trayed

Stand: 05. November 2025

für die Nutzung der Plattform Trayed, betrieben von der Ascit UG (haftungsbeschränkt)

Hinweis: Für Nutzer des Concierge- und Handelsservices gelten zusätzlich die AGB für Concierge und Handelsservice .

1. Geltungsbereich, Vertragsparteien und Begriffsbestimmungen

1.1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der digitalen B2B-Plattform „Trayed" (nachfolgend: Plattform), die von der Ascit UG (haftungsbeschränkt), Agathastraße 27, 53894 Mechernich, vertreten durch den Geschäftsführer Colin Gentele (nachfolgend: Anbieter), betrieben wird.

1.2. Ausschließlich B2B-Anwendung Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Nutzer (nachfolgend: Nutzer oder in der Unterscheidung Verkäufer und Käufer) sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Die Nutzung durch Verbraucher ist ausgeschlossen.

1.3. Abweichende Bedingungen Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Nutzer finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

1.4. Begriffsbestimmungen

  • SaaS/Vermittlungs-Modell (Pure Marketplace): Die Plattform stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung. Der Kaufvertrag kommt direkt zwischen Verkäufer und Käufer zustande.
  • Concierge-Service (Auftragsmodell): Der Anbieter erbringt weitreichende Dienstleistungen (z.B. Listung, Vermarktung, Prozessabwicklung) im Zusammenhang mit dem Verkauf. Der Kaufvertrag kommt jedoch weiterhin direkt zwischen Verkäufer und Käufer zustande, wobei der Anbieter im Namen und auf Rechnung des Verkäufers agiert.
  • Plattform als Händler: Der Anbieter erwirbt die Produkte vom Verkäufer und verkauft sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Käufer. Der Anbieter wird damit zum direkten Vertragspartner des Käufers (und umgekehrt des Verkäufers).
  • Angebotsinhalte: Sämtliche vom Nutzer eingestellten Daten, Beschreibungen, Preise, Produktbilder und sonstigen Informationen.

2. Registrierung, Freischaltung und Nutzerkonto

2.1. Erforderliche Registrierung Die Nutzung der Plattform setzt die Registrierung des Nutzers und die anschließende Freischaltung durch den Anbieter voraus.

2.2. Antragsstellung und Prüfung Der Nutzer hat im Registrierungsprozess alle erforderlichen Angaben (insbesondere Firmenname, Rechtsform, Vertretungsberechtigte, USt-ID, Kontaktdaten) wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.

2.3. Vetting-Prozess (KYC/Bonität) Im Rahmen der Registrierung führt der Anbieter eine Identitätsprüfung (Know Your Customer, KYC), eine Bonitätsprüfung sowie ein Erstgespräch durch. Das Erstgespräch ist nicht zwingend erforderlich, kann aber vom Anbieter für die Freischaltung verbindlich eingefordert werden, wenn dies zur Klärung von Umständen oder im Rahmen des Freischaltungsprozesses erforderlich ist.

2.4. Ablehnung und Freischaltung Es besteht kein Anspruch auf Registrierung oder Freischaltung. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Registrierungsanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder eine bereits erfolgte Freischaltung jederzeit zu widerrufen und den Zugang zu sperren, insbesondere bei Verstößen gegen diese AGB oder Nichterfüllung der Prüfungsvoraussetzungen.

2.5. Zugangsdaten Der Nutzer ist zur streng vertraulichen Behandlung seiner Zugangsdaten verpflichtet und haftet für jede Nutzung seines Accounts, es sei denn, er hat die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten.

3. Leistungsbeschreibung und Vertragsrollen

3.1. Allgemeines Leistungsziel Die Plattform dient als digitaler B2B-Marktplatz zur Anbahnung und Abwicklung von Handelsbeziehungen, primär im Lebensmittelbereich, zwischen gewerblichen Verkäufern und Käufern.

3.2. SaaS/Vermittlungs-Modell (Reine Plattformleistung)

  • Der Anbieter stellt lediglich die technische Infrastruktur zum Anbieten und Suchen von Waren zur Verfügung.
  • Der Vertragsschluss über die Waren erfolgt direkt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.
  • Der Anbieter schuldet keinen konkreten Vermittlungserfolg.

3.3. Concierge-Service (Auftragsmodell)

  • Der Anbieter erbringt hierbei eine Dienstleistung, indem er die Listung, Verwaltung, Preisgestaltung und/oder die Abwicklung von Bestellungen auf der Plattform für den Verkäufer übernimmt. Dies kann optional folgende Leistungen umfassen: Listung, Vermarktung, Kundenservice, Reklamationsmanagement, Logistik und Rechnungslegung im Auftrag des Verkäufers.
  • Der Anbieter handelt hierbei als Dienstleister im Auftrag des Verkäufers.
  • Vertragspartei des Kaufvertrages über die Ware bleibt ausschließlich der Verkäufer.
  • Die detaillierten Leistungen und Pflichten dieses Modells sind in separaten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Concierge-Service (Concierge-AGB) geregelt.

3.4. Plattform als Händler

  • Abweichend von Ziffer 3.2 und 3.3 handelt der Anbieter in diesem Modell im Rahmen des Kaufvertrages als Vertragspartner (als Käufer vom Verkäufer und als Verkäufer an den Käufer).
  • Es gelten die Concierge-AGB sowie die Regelungen über den Warenverkauf.

4. Vertragsschluss, Tarife und Abrechnungsmodelle

4.1. Zustandekommen des Nutzungsvertrags Der Vertrag über die Nutzung der Plattform kommt durch die elektronische Bestätigung und Freischaltung des Accounts durch den Anbieter zustande.

4.2. Tarifmodelle Die Nutzung der Plattform ist in verschiedenen Tarifmodellen möglich, die sich in den beinhalteten Leistungen (SaaS-Funktionen, Concierge-Leistungen) und der Gebührenstruktur unterscheiden.

  • Kostenloser Basisplan: Es fallen keine Grundgebühren an. Bei erfolgreichem Verkauf über die Plattform wird eine Provision fällig.
  • Bezahlmodelle (SaaS-Bereich): Monatsbasis, abgerechnet über Stripe.
  • Concierge-Service (Auftrags-/Händlermodell): Individuelle Abrechnung gemäß den Concierge-AGB.

4.3. Provisionszahlung Die Höhe der Provision richtet sich nach dem jeweils gültigen Tarifplan des Verkäufers bzw. der individuellen Vereinbarung. Die Provisionsabrechnung erfolgt monatlich auf Basis der über die Plattform erfolgreich abgewickelten Verkäufe als Sammelrechnung an den Verkäufer. Die Provisionssätze betragen im Free-Plan 10 %, im Pro-Plan 8 %. Für Enterprise-Kunden sind die Sätze verhandelbar und gesondert festzuhalten.

4.4. Zahlungsabwicklung im Modell "Plattform als Händler" Warenkäufe im Modell "Plattform als Händler" werden auf Rechnung des Anbieters abgewickelt. Der Anbieter stellt die Rechnung an den Käufer und erhält eine Gegenrechnung vom Verkäufer (Einkauf).

5. Nutzungspflichten und Inhalte

5.1. Pflichten des Nutzers Nutzer sind verpflichtet, alle für die Geschäftsabwicklung relevanten Angaben (insbesondere Produktdaten, Preise, Beschreibungen, Verfügbarkeiten) wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell anzugeben.

5.2. Verantwortung für Inhalte (Vermittlungs- und Auftragsmodell) In den Modellen nach Ziffer 3.2 und 3.3 ist ausschließlich der jeweilige Verkäufer für seine Angebotsinhalte verantwortlich und hat sicherzustellen, dass diese frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Lebensmittelrecht, Kennzeichnungspflichten, Wettbewerbsrecht) verstoßen.

5.3. Produktkonformität und -sicherheit Verkäufer verpflichten sich, die jeweils geltenden nationalen und internationalen Vorschriften zur Produktkonformität, -sicherheit, -kennzeichnung und -dokumentation (insbesondere HACCP, LMIV) strikt einzuhalten.

5.4. Prüfungs- und Sperrungsrecht Der Anbieter behält sich das Recht vor, Angebotsinhalte, die gegen geltendes Recht oder diese AGB verstoßen, ohne vorherige Ankündigung zu prüfen, zu sperren oder dauerhaft zu entfernen.

5.5. AGB des Verkäufers und Pflicht zur Bereitstellung Im SaaS/Vermittlungs-Modell (3.2) und im Concierge-Service (Auftragsmodell) (3.3) ist der Verkäufer verpflichtet, seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Regelung der Kaufbeziehung zwischen ihm und dem Käufer in aktueller Form über die Plattform bereitzustellen. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Anbieter auf Nachfrage die AGB vorab zur Prüfung vorzulegen. Diese AGB des Verkäufers dürfen den Plattform-AGB in keiner Weise widersprechen und müssen mindestens folgende Punkte regeln:

  • Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG): Das UN-Kaufrecht muss ausgeschlossen werden.
  • Gewährleistung: Die Gewährleistungsfrist für Mängel muss mindestens 12 Monate ab Gefahrübergang betragen. Für leicht verderbliche Waren muss in den AGB des Verkäufers jedoch klargestellt werden, dass Ansprüche des Käufers bei Verderb der Ware spätestens mit Ablauf des vom Verkäufer gesetzten Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums erlöschen.
  • Mängeluntersuchung: Die Klauseln zur kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers nach § 377 HGB müssen enthalten sein. Dabei ist die Pflicht zur unverzüglichen Rüge bei leicht verderblicher Ware besonders zu betonen.
  • Gerichtsstand: Es muss ein klar definierter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit dem Käufer festgelegt werden.
  • Lieferfristen: Es muss eine klare Regelung zur Beginn und Laufzeit von Lieferfristen enthalten sein.

Der Anbieter ist berechtigt, die Bereitstellung von AGB zu untersagen oder bereits eingestellte AGB zu entfernen, wenn sie gegen diese Plattform-AGB oder geltendes Recht verstoßen. Jede Änderung oder jeder Upload der Verkäufer-AGB (z.B. durch den Anbieter im Rahmen des Concierge-Service) wird dem Verkäufer per E-Mail mitgeteilt. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Anbieter bei nicht gewollten oder fehlerhaften Änderungen unverzüglich zu widersprechen.

5.6. Pflichten bei Produktrückruf und Warenwarnung

(1) Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass die von ihm über die Plattform vertriebenen Lebensmittel den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen und sicher sind.

(2) Stellt der Verkäufer fest oder hat er Grund zu der Annahme, dass ein von ihm über die Plattform verkauftes Produkt ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen könnte, ist er verpflichtet,

  • den Anbieter (Plattformbetreiber) sowie die zuständigen Behörden unverzüglich zu informieren,
  • alle notwendigen Korrekturmaßnahmen (wie die Rücknahme oder den Rückruf der Ware) unverzüglich einzuleiten und durchzuführen und
  • die Käufer wirksam über die Plattform oder durch andere geeignete Kommunikationswege über den Rückruf und das Gesundheitsrisiko zu informieren.

(3) Der Verkäufer ist ferner verpflichtet, mit dem Anbieter umfassend bei der Durchführung des Rückrufs zu kooperieren und alle für die Rückverfolgbarkeit und die Information der Käufer notwendigen Daten (z.B. betroffene Chargen, Käuferlisten) im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen zur Verfügung zu stellen.

6. Gewährleistung und Haftung des Anbieters

6.1. Haftung für Plattformleistung Der Anbieter haftet für Schäden aus der Nutzung der Plattform (Dienstleistungen nach Ziffer 3.2 und 3.3) – mit Ausnahme der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.2. Ausschluss der Haftung für Kaufverträge (Vermittlungs- und Auftragsmodell) Der Anbieter ist keine Vertragspartei der Kaufverträge, die zwischen Verkäufern und Käufern im SaaS/Vermittlungs-Modell (Ziffer 3.2) und im Concierge-Service (Auftragsmodell) (Ziffer 3.3) geschlossen werden.

  • Der Anbieter haftet insbesondere nicht für die Richtigkeit der Angaben der Nutzer, die Lieferfähigkeit, die Produktqualität, mangelhafte Ware, Zahlungsausfälle oder sonstige Pflichtverletzungen aus den Kaufverträgen.
  • Mängelansprüche und Gewährleistungsrechte sind ausschließlich zwischen Verkäufer und Käufer geltend zu machen.

6.3. Haftung im Modell "Plattform als Händler" Im Modell "Plattform als Händler" (Ziffer 3.4) ist der Anbieter Vertragspartei des Kaufvertrags. Für Gewährleistungs- und Haftungsansprüche aus diesem Kaufvertrag (Produktqualität, Lieferung, Mangelhaftigkeit) gelten die Concierge-AGB sowie die gesetzlichen Regelungen des B2B-Kaufrechts.

6.4. Freistellung durch Nutzer Der Nutzer stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten dieses Nutzers, insbesondere wegen rechtswidriger Angebotsinhalte oder der Verletzung von Schutzrechten Dritter, beruhen.

7. Zahlungsbedingungen, Verzug und Sperrung

7.1. Fälligkeit und Zahlungsweise Monatliche Gebühren (SaaS) sind im Voraus fällig und erfolgen über den Zahlungsdienstleister Stripe. Provisionsgebühren (Ziffer 4.3) sind nach Rechnungsstellung fällig.

7.2. Zahlungsverzug und Sperrung Gerät ein Nutzer in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung a) Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen, und/oder b) den Zugang des Nutzers zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.

8. Vertragslaufzeit und Kündigung

8.1. Vertragslaufzeit Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

8.2. Ordentliche Kündigung (Standard-Abos) Alle Standard-Abos (Basisplan, SaaS-Bezahlmodelle) sind zum Monatsende jederzeit kündbar. Die Kündigung der Modelle nach Ziffer 3.3 und 3.4 richtet sich nach den Concierge-AGB.

8.3. Außerordentliche Kündigung Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere bei einem schwerwiegenden oder wiederholten Verstoß gegen Ziffer 5 (Nutzungspflichten) oder Ziffer 9 (Plattformumgehungsverbot) vor.

8.4. Kündigungsform Die Kündigung hat schriftlich (z.B. per E-Mail) oder über die dafür vorgesehene Funktion in der Plattform zu erfolgen.

9. Plattformumgehungsverbot (Anti-Circumvention)

9.1. Grundsatz Nutzer sind verpflichtet, alle über die Plattform angebahnten oder vermittelten Geschäftsbeziehungen über die Plattform abzuwickeln und die Nutzung der Plattform nicht zu umgehen.

9.2. Verbotene Umgehung Es ist untersagt, während der Laufzeit des Nutzungsvertrags sowie für einen Zeitraum von 6 Monaten nach dessen Beendigung, direkte Geschäftsbeziehungen über Waren, die über die Plattform vermittelt wurden, mit über die Plattform vermittelten Partnern ohne Einbeziehung des Anbieters einzugehen. Eine Vermittlung liegt insbesondere vor, wenn zuvor bereits mindestens ein Kauf über die Plattform zwischen diesen Parteien stattfand.

9.3. Rechtsfolgen bei Verstoß

a) Sperrung: Bei einem Verstoß gegen das Plattformumgehungsverbot behält sich der Anbieter die sofortige außerordentliche Kündigung des Nutzungsvertrages und die dauerhafte Sperrung des Accounts vor.

b) Vertragsstrafe/Schadensersatz: Im Falle eines nachweislichen Verstoßes durch den Verkäufer oder Käufer behält sich der Anbieter die Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € pro Verstoß sowie weitergehenden Schadensersatzansprüchen vor. Die Vertragsstrafe ist im B2B-Verkehr der Höhe nach angemessen.

10. Datenschutz und Kommunikation

10.1. Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der gesonderten Datenschutzerklärung des Anbieters. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Verarbeitung von Daten seinerseits alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

10.2. Kommunikation Die Standard-Kommunikation mit dem Support erfolgt über das interne Ticketsystem. Für Enterprise-Kunden in den Modellen nach Ziffer 3.3 und 3.4 gelten zusätzliche, individuell vereinbarte Kommunikationswege.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

11.2. Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz der Ascit UG (Mechernich), sofern der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

11.3. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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